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Förderung von Querschnittstechnologien

"Dämmung von industriellen Anlagen bzw. Anlagenteilen" erstmals als Einzelmaßnahme aufgenommen

Wir informieren Sie über die Förderung von Querschnittstechnologien und insbesondere über die Einzelmaßnahme "Dämmung von industriellen Anlagen bzw. Anlagenteilen".

Als Anlage 1 fügen wir den Leitfaden zur Anwendung des Upload Bereiches bei, da die Anträge elektronisch erfolgen müssen.

 

Förderung von Querschnittstechnologien – www.bafa.de

Die Richtlinie zum Einsatz hocheffizienter Querschnittstechnologien wurde am 10.05.2016 im Bundesanzeiger veröffentlicht. Das Förderprogramm wird bis Ende 2019 fortgeführt.

 

Grundlagen

Die Bundesregierung hat sich in ihren Beschlüssen vom 28. September 2010 und 6. Juni 2011 ambitionierte Ziele zur Steigerung der Energieeffizienz gesetzt. Diese wurden mit der Verabschiedung des Nationalen Aktionsplans Energieeffizienz (NAPE) am 3. Dezember 2014 bekräftigt. Um diese Ziele zu erreichen, hat sie einen Energieeffizienzfonds zur Förderung der rationellen und sparsamen Energieverwendung aufgelegt, auf dessen Grundlage unter anderem die Förderung hocheffizienter Querschnittstechnologien vorgesehen ist. Damit sollen die bestehenden Einsparpotentiale erschlossen und Ressourcen eingespart werden.

 

Eckpunkte zur Förderung von hocheffizienten Querschnittstechnologien 

Gefördert werden investive Maßnahmen zur Erhöhung der Energieeffizienz durch den Einsatz von hocheffizienten am Markt verfügbaren Querschnittstechnologien.

 

Einzelmassnahmen der Wärme- und Kältedämmung

Im Verfahren Einzelmaßnahmen werden der Ersatz und die Neuanschaffung von einzelnen Anlagen bzw. Aggregaten ab einem Netto-Investitionsvolumen von 2.000 € mit einem Förderbetrag von bis zu 30.000 € je Vorhaben (Standort) bezuschusst (= nicht rückzahlbarer Zuschuss). Förderfähige Einzelmaßnahmen umfassen dabei u.a. folgende Querschnittstechnologien:

  • Elektrische Motoren und Antriebe,
  • Pumpen für industrielle und gewerbliche Anwendung, soweit nicht in Heizkreisen von Gebäuden zur Versorgung mit Heizwärme und Warmwasser genutzt, 
  • Ventilatoren in lufttechnischen sowie Anlagen zur Wärmerückgewinnung in raumlufttechnischen Anlagen,
  • Drucklufterzeuger sowie Anlagen zur Wärmerückgewinnung in Drucklufterzeugungsanlagen,
  • Wärmerückgewinnungs- bzw. Abwärmenutzungsanlagen in Prozessen innerhalb des Unternehmens soweit im Merkblatt vom BAFA geregelt,
  • Dämmung von industriellen Anlagen bzw. Anlagenteilen (Ausnahmen sind der Richtlinie zu entnehmen).

 

Änderungen im Förderprogramm

Eine Übersicht über die Änderungen im Förderprogramm finden Sie unter Anlage 2.

Die Förderfähigkeit wird anhand technischer Effizienzkriterien beurteilt. Detaillierte Informationen zu den förderfähigen Maßnahmen finden Sie unter „Merkblätter & Formulare“ im Merkblatt Einzelmaßnahmen - siehe auch Anlage 3.

 

Systemische Optimierung durch Ersatz/Erneuerung von Wärme- oder Kältedämmung

Bei der Optimierung technischer Systeme wird auf der Grundlage eines unternehmensindividuellen Energieeinsparkonzeptes der Ersatz sowie die Neuanschaffung förderfähiger Querschnittstechnologien bezuschusst. Darüber hinaus können Maßnahmen gefördert werden, die dazu beitragen, die Energieeffizienz einer Querschnittstechnologie unter Berücksichtigung ihrer Systemanbindung zu verbessern. Das Mindest-Netto-Investitionsvolumen liegt bei 20.000 €. Förderung mit bis zu 100.000 € als nicht rückzahlbarer Zuschuss, bei Einbeziehung von Pumpensystemen bis zu 150.000 €. Näheres hierzu regelt das Merkblatt zur Optimierung technischer Systeme unter „Merkblätter & Formulare“ - siehe Anlage 4 und Anlage 5.

Im Förderstrang Optimierung technischer Systeme ist zu Beginn durch einen Energieberater im Rahmen einer detaillierten Energieberatung ein Energieeinsparkonzept zu erstellen, in dem die Verwendung von hocheffizienten Querschnittstechnologien zur Optimierung des betrachteten Systems geprüft und bewertet wurde. Die Maßnahmen sind nur förderfähig, wenn eine Energieeinsparung von mindestens 25 % gegenüber dem IST-Zustand des jeweiligen technischen Systems erzielt und nachgewiesen wird. Neuanschaffungen werden nur gefördert, wenn diese hocheffizient sind. Dabei erfolgt der Effizienznachweis über die im Merkblatt zur Einzelmaßnahme festgelegten Mindesteffizienzkriterien. 
Hinweis: Bitte beachten Sie, dass im Bereich der Dämmung von industriellen Anlagen bzw. Anlagenteilen die Installationskosten als Teil der Netto-Investitionskosten berücksichtigt werden. Einzelheiten entnehmen Sie bitte den aktualisierten Merkblättern.

 

Antragstellung

Die Antragstellung finden Sie unter www.bafa.de
Unter diesem Link werden auch die den Antrag begleitenden Dokumente hochgeladen und die Verwendungsnachweise ausgefüllt.

 

Vollmacht für den Energieberater 

Um die Einbindug des Energieberaters in das Antragsverfahren zu erleichtern, finden Sie unter „Merkblätter & Formulare“ eine Vorlage zur Bevollmächtigung des Energieberaters - siehe auch Anlage 6.

 

Fragen und Antworten

Fragen und Antworten finden Sie hier zusammengestellt.

 

Ansprechpartner

Ansprechpartner ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, Querschnittstechnologien
Frankfurter Straße 29 – 35
65760 Eschborn
Telefon: 06196 908-1883

 


 

Anlagen:

Anlage 1: Leitfaden zur Anwendung des Upload Bereiches
Anlage 2: Änderungen im Förderprogramm
Anlage 3: Merkblatt Einzelmaßnahmen
Anlage 4: Merkblatt Systemoptimierung
Anlage 5: Förderung Energieeinsparkonzept
Anlage 6: Vollmacht Energieberater


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